Kritik an Sozialbehörde für hohe Zuzahlungen zur Autismus-Therapie

Der Autismusverein und Bremer Eltern von Kindern mit Autismus kritisieren, dass die Autismus-Therapie mit hohen Zuzahlungen verbunden ist.

Sarah Schottke und Sabrina Schäfer sind am Ende ihrer Kräfte, sagen sie. Ihre beiden Söhne Connor und Raphael haben beide Frühkindlichen Autismus. Die Störung ist durch eine tiefgreifende Beeinträchtigung der gesamten Entwicklung gekennzeichnet. Ihre Kinder haben dadurch Probleme mit der Kommunikation und haben zahlreiche Verhaltensauffälligkeiten, die besonders für die Eltern im alltäglichen Umgang belastend sind. Um gegen diese Merkmale etwas zu tun, gehen Connor und Raphael mehrmals in der Woche zur Therapie. Bis zur Einschulung werden die Kosten vom Amt für Soziale Dienste übernommen. Doch danach müssen Eltern in Bremen ihr monatliches Einkommen offen legen und je nach Verdienst dazuzahlen.

Für die Mütter nicht nachvollziehbar. Sie wollen sich dafür einsetzen, dass Bremen auch nach der Einschulung die komplette Finanzierung übernimmt, so wie es in anderen Kommunen und auch in Bremerhaven der Fall ist, die die Rechtslage anders als die Bremer Behörden auslegen. Schäfers Sohn Raphael wird im kommenden Jahr eingeschult, Sarah Schottke und ihr Mann zahlen bereits seit vergangenem Oktober einen Zuschuss von 180 Euro im Monat. Andere Familien, bei denen beide Partner arbeiten, würden noch viel mehr zahlen. „Für uns eine Menge Geld, da wir monatlich auch noch 200 Euro Schulgeld zahlen“, sagt sie. Connor gehe aktuell auf die Tobias-Schule in Oberneuland, eine heilpädagogische Waldorfschule. „Dort gibt es sehr kleine Klassen“, sagt Schottke. „In einer normalen Integrationsklasse mit mehr als 20 Schülern wäre mein Sohn völlig überfordert.“

Die Zuzahlung und das Schulgeld zahlt die Familie vor allem von dem Pflegegeld, das sie monatlich für den Achtjährigen bekommt und das eigentlich als Entschädigung für die Pflegepersonen gedacht ist. „Wir müssen uns finanziell sehr einschränken, worunter auch unsere Tochter leidet“, sagt Schottke. Eigentlich würde die 35-Jährige gerne wieder arbeiten gehen. „Doch mir würden von dem Gehalt nur 20 Prozent bleiben“, sagt sie. Auch Sabrina Schäfer überlegt, ob sie auch im kommenden Jahr noch weiterarbeiten kann, wenn ihr Kind eingeschult wird und die Zuzahlungen beginnen. „Für 20 Prozent des Lohns geht doch keiner arbeiten“, sagt sie. Um der Situation noch für einem Jahr aus dem Weg zu gehen, lässt die Familie ihren Sohn sogar ein Jahr später einschulen.

Die Bremer Sozialbehörde begründet die Art der Zuzahlung mit einer veränderten Rechtslage, die mit der Einschulung der Kinder einsetzt. Die sogenannte Frühförderung, die als Eingliederungshilfe zähle, ende mit dem Schuleintritt. Danach werde Autismus als wesentliche körperliche und/oder geistige Behinderung der Sozialhilfe zugeordnet. „Grundlage dafür ist eine Empfehlung der Bundesgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger aus dem Jahr 2009‘“, sagt Bernd Schneider, Sprecher der Sozialbehörde. Sozialhilfe sei immer eine nachrangige Leistung des Staates für Menschen, die aus eigenen Mitteln oder mit anderer staatlicher Unterstützung nicht mehr über hinreichendes Einkommen verfügen. Deshalb werde das Einkommen der Eltern bewertet, um über Leistungsfähigkeit zu den Kosten der Autismus-Therapie zu urteilen.

Um diese Ungerechtigkeit abzuschaffen wurde die Petition Gesetzesänderung bezüglich der Autismustherapie ins Leben gerufen. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Teilnahme. Vielen Dank!

Den vollständigen Artikel finden Sie hier oder im Anhang als Download: Kritik an Sozialbehörde für hohe Zuzahlungen zur Autismus-Therapie – Politik und aktuelle Nachrichten aus Bremen – WESER-KURIER